Rechtliche Hinweise

1. Zitieren

Die nachfolgenden Beispiele beziehen sich auf die Zitierung wissenschaftlicher Quellen nach DIN ISO 90 und dienen lediglich als Beispiel. Ihnen stehen alle gängigen Zitierstile zur Auswahl, wobei Sie auf eine einheitliche Zitation verwenden und alle verwendeten Quellen belegen sollten.

Dabei sind nur solche Quellen zitierfähig, die sowohl allgemein als auch dauerhaft zugänglich sind. Sollten Sie unveröffentlichtes Material verwendet haben (z. B. Graue Literatur, Interviews usw.), so sind diese nur eingeschränkt zitierfähig. Solche müssten Sie durch zusätzliche Angaben ergänzen.

Bitte verwenden Sie bei ihren Zitaten entweder das Namen-Datum-System oder das Numerische System.

Namen-Datum-System

Nach dem Namen-Datum-System wird direkt nach dem zitierten Text der Urheber, sowie das Erscheinungsjahr in runden Klammern angegeben. Ggf. kann noch die Seitenzahl hinzugefügt werden.

Bsp.: “Eine These ist eine Aussage, die sehr formalen Charakter hat” (Jele 2003, S. 27)

Numerische System

Nach dem Numerischen System wird direkt nach dem zitierten Text eine oder mehrere Zahlen entweder hochgestellt oder in runden bzw. eckigen Klammern angegeben. Dabei entspricht die Zahl der zugehörigen Quelle im Verzeichnis.

Bsp.: “Eine These ist eine Aussage, die sehr formalen Charakter hat”26

26 JELE, Harald, 2003: Wissenschaftliches Arbeiten. 2. Aufl. München: Oldenbourg. ISBN 3-468-27506-2

Beispiele für Literaturangaben

Monografie

JELE, Harald, 2003: Wissenschaftliches Arbeiten. 2. Aufl. München: Oldenbourg. ISBN 3-468-27506-2

Monografien mit zwei beteiligten Personen

GANTERT, Klaus und HACKER, Rupert, Begr., 2008: Bibliothekarisches Grundwissen. 8., vollst. neu bearb. und erw. Aufl. München: Saur. ISBN 978-3-598-11771-8

Zeitschriftenaufsatz

DANNENBERG, Detlev, 2008: Die kleine Öffentliche Teaching Library. In: Büchereiperspektiven 4(1), S. 20-21. ISSN 1607-7172 [Online, Zugriff am: 2017-10-12] Verfügbar unter: http://publikationen.bvoe.at/perspektiven/bp1_08/s20-s21.pdf

Online-Ressource

DANNENBERG, Detlev, 2014: Lernsystem Informationskompetenz. [Online] Stand: 2017-10-12 [Zugriff am: 2017-10-12] Verfügbar unter: http://www.lik-online.de/

(Quelle: Vgl. API MAGAZIN: Richtlinien für Autor*innen. Verfügbar unter: https://journals.sub.uni-hamburg.de/hup3/apimagazin/author_guidelines)

Weitere Informationen zum richtigen Zitieren finden Sie z. B. unter https://www.mentorium.de/ebook/wissenschaftliches-arbeiten/zitieren-zitation-zitierregeln-zitiernormen-tipps/

2. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Zu den Betriebsgeheimnissen zählt technisches Wissen wie z. B. Erfindungen oder Zeichnungen, aber auch Konstruktionspläne und Herstellungsverfahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen zählen z. B. Informationen zu Kunden, Lieferanten und Aufträgen, aber auch Marktanalysen oder Geschäftsstrategien.

Gesetzesgrundlage für den Schutz von Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, kurz GeschGehG. Bei einer Rechtsverletzung kann der Inhaber der Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse Ansprüche gegenüber demjenigen geltend machen, der die Informationen widerrechtlich veröffentlicht hat.

3. Verwertungsrechte bei Zweitveröffentlichung

Bei einer Erstveröffentlichung des Werkes, z.B. das Publizieren eines Aufsatzes in einer Fachzeitschrift, wird meist in einem (Verlags- oder Lizenzvertrag geregelt, ob oder in welchem Umfang die Verwertungsrechte des*der* Urheber*in für abgetreten werden.

Die Zweitveröffentlichung auf dem studentischen Publikationsportal SAIL untern einer CC-Lizenz-Namensnennung 4.0 ist nur dann uneingeschränkt möglich, wenn bei der Erstveröffentlichung dem Verlag oder einem anderen Rechteinhaber kein ausschließliches, sondern, nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, oder wenn sich der/die Urheber*in das Recht auf parallele Onlineveröffentlichung ausdrücklich vorbehalten hat. Dies ergibt sich aus dem zuvor abgeschlossenen Lizenzvertrag.

Eine Zweitveröffentlichung auf dem studentischen Publikationsportal SAIL ist auch dann möglich, wenn der Verlag bzw. Rechteinhaber der Erstveröffentlichung einer Zweitveröffentlichung unter einer CC-Lizenz-Namensnennung 4.0 ausdrücklich zugestimmt hat.

4. Embargofrist

Die Embargofrist bezeichnet den Zeitraum zwischen Erstveröffentlichung und Zweitveröffentlichung. Nach der Erstveröffentlichung wird in einigen Fällen durch einen Verlag eine Sperr- oder Embargofrist festgelegt, die vertraglich festgehalten wird und die bei einer Zweitveröffentlichung berücksichtigt werden muss.

Sollten in der Veröffentlichung Informationen verwendet werden, die einem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis unterliegen, muss ebenfalls geprüft werden, ob Embargofristen eingehalten werden müssen.

5. Bildrechte

Bei Bildrechten ist zwischen dem Recht am eigenen Bild und dem Urheberrecht an Abbildungen zu unterscheiden. Bei dem Recht am eigenen Bild handelt es sich um eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Grundsätzlich darf jeder selbst entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden und in welcher Form. Fotografiert man jemanden und stellt man die Bilder ohne dessen Wissen oder dessen Zustimmung ins Internet, kann die abgebildete Person unter Umständen Schadensersatz und Unterlassung verlangen, sofern sie auf dem Bild erkennbar ist. Dies gilt auch für Filme, Illustrationen oder sonstige Abbildungen.

Zudem ist es nicht erlaubt, Bilder zu publizieren, die Aufschluss über persönliche Daten geben. Auch dürfen Abbildungen keine urheberrechtlich geschützten Werke von anderen Personen zeigen, sofern kein Bildzitat vorliegt.

Eine andere Frage ist, wem die Nutzungsrechte an der Abbildung selbst zustehen. Grundsätzlich darf nur der*die Urheber*in, also der*die Künstler*in bzw. Fotograf*in seine*ihre Bilder wirtschaftlich und privat nutzen. Er*Sie allein entscheidet mithin über Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Lizenzierung der Bilder.

Bei Publikationen im studentischen Publikationsportal SAIL dürfen deshalb nur Abbildungen verwendet werden, die von den Studierenden selbst erstellt worden sind und keine Rechte anderer Personen verletzen. Zusätzlich darf Bildmaterial verwendet werden, das entweder gemeinfrei ist, unter die Public Domain fällt oder selbst unter einer Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 ursprünglich veröffentlicht worden ist.

6. Bildzitat

Ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Bild ist nur dann zitierfähig, wenn es zuvor bereits mit Zustimmung des Rechteinhabers*in öffentlich publiziert worden ist. Bilder, die bei Vorlesungen, Seminaren oder Vorträgen in Hochschulen erstmals zugänglich gemacht wurden, gelten nicht als veröffentlicht, wenn nur ausgewählte Hochschulangehörige an diesen Veranstaltungen teilnehmen durften. Die Übernahme von Abbildungen aus einer solchen Veranstaltung in die eigene Publikation ist nicht erlaubt. Wenn die Bilder bereits veröffentlicht wurden, wie beispielsweise im Internet oder in Fachaufsätzen, können sie im Rahmen des Zitatrechts unter engen Voraussetzungen verwendet werden.

Das Zitieren eines fremden, urheberrechtlich geschützten Bildes ist nur dann zulässig, wenn ein Zitatzweck vorliegt. Ein Zitatzweck liegt nur dann vor, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der eigenen Publikation und dem zitierten Bild besteht. Dieser Zusammenhang ist dann gegeben, wenn das zitierte Bild:

  • zur Erläuterung des eigenen Inhalts notwendig ist
  • als Beleg dient, um die eigene Sichtweise bzw. den eigenen Standpunkt zu stützen
  • notwendig ist, um sich kritisch mit dem zitierten Bildmaterial auseinanderzusetzen


Kein Zitatzweck liegt vor, wenn das fremde Bild:

  • nur um seiner selbst willen eingefügt wird
  • nur zur Ausschmückung dient
  • eigene Ausführungen ersparen soll


Der zulässige Umfang des Zitats hängt vom Zweck ab, der mit dem Zitat verfolgt wird. Zulässig ist nur das Zitieren in einem sachgerechten und vernünftigen Umfang.

Das Zitat muss mit einer Quellenangabe versehen werden. Die Quellenangabe sollte die Urheberbezeichnung (Vor- und Nachname des Urhebers), und die genaue Fundstelle (z.B. Titel des Buches/der Zeitschrift, Erscheinungsjahr, Seitenzahl und ggf. auch Verlag) umfassen. Sollten die Bilder aus dem Internet stammen, ist neben der Urheberbezeichnung (Vor- und Nachname) auch die URL anzugeben, die direkt zu der Internetseite führt, von der das Bild stammt. Empfehlenswert ist es, auch das Abrufdatum anzugeben.

Zitierte Bilder dürfen nicht verändert werden, lediglich Format- und Größenänderungen sind erlaubt.

Letzter Aktualisierungsstand: Februar 2021

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