Publizieren

Der Kern von Open Access besteht darin, wissenschaftliche Ergebnisse und dazugehörige Publikationen in digitaler Form frei im Internet zugänglich zu machen. Für die Wissenschaft ist dies von großer Bedeutung, denn so wird der Prozess der Verbreitung, Rezeption und Bewertung von Forschungsleistungen beschleunigt. Die schnelle und umfassende Sichtbarkeit hat eine bessere Auffindbarkeit, verstärkte Nutzung sowie Nachvollziehbarkeit zur Folge. Aber nicht nur Wissenschaftler*innen profitieren unmittelbar von Open Access, sondern alle, die auf wissenschaftliche Erkenntnisse etwa im Studium zurückgreifen – also auch Ihr als Studierende.

Ihr schreibt oft wochenlang an einer Hausarbeit, recherchiert dafür in einer Unmenge an Fachartikeln und Büchern, doch am Ende verstaubt die Hausarbeit nur in Eurer Schublade zu Hause? Ihr habt ein Poster gestaltet und wollt es gerne digital bereitstellen, habt aber keine Plattform dafür? Doch warum sollte das so bleiben? Auch studentische Arbeiten stellen einen wertvollen Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs dar und helfen anderen Studierenden weiter. Eure Publikationen auf SAIL können die freie Zugänglichkeit zu Informationen und Wissen vorantreiben und machen sichtbar, was Studierende an Hochschulen leisten. Studentische Arbeiten aus dem Kontext unserer Hochschule werden so mit SAIL sichtbar und zugänglich. Eure Veröffentlichungen tragen außerdem dazu bei, dass auch weitere Studierende ihre eigenen Arbeiten veröffentlichen und immer mehr Studierende ihr Wissen teilen. So können weltweit Studierende über das studentische Publikationsportal Orientierung, Ideen und Inspiration für eigene Arbeiten erhalten.

Ihr möchtet an dieser Entwicklung teilhaben und bereits im Studium Publikationserfahrungen sammeln? Ihr findet eure Mühen und Erkenntnisse sollten nicht nur verstauben, sondern anderen helfen? Dann veröffentlicht Eure studentischen Arbeit jetzt bei SAIL! In den Publikationsrichtlinien findet ihr alle wichtigen Informationen zum Veröffentlichungsprozess.

Wie funktioniert die Veröffentlichung auf SAIL?

Auf SAIL könnt Ihr über „Veröffentlichen“ alle Informationen zu Eurer Arbeit eintragen und in den gewünschten Dateiformaten hochladen. Habt Ihr den Lizenzbestimmungen zugestimmt und den Upload abgeschlossen, müsst Ihr noch den Veröffentlichungsvertrag ausfüllen und unterzeichnen. Den Vertrag sendet Ihr dann zusammen mit dem Qualitätsnachweis per E-Mail an redaktion-sail@haw-hamburg.de. Sind alle Unterlagen eingereicht, prüft das SAIL-Redaktionsteam Eure Einreichung und alle Voraussetzungen und schaltet Eure Arbeit auf dem Portal frei. Jetzt ist Eure Arbeit veröffentlicht, archiviert und erschlossen und kann von allen Studierenden der HAW nachgenutzt werden.

Allgemeines

Zitat- und Literaturangaben

SAIL

Publikationsrichtlinien

Einverständniserklärung Autor*in

Einverständniserklärung Co-Autor*in

Rechtliche Hinweise

1. Zitieren

In diesen Richtlinien haben wir zur Orientierung eine Zitationsweise in Anlehnung an DIN ISO 690 dargestellt. Prinzipiell stehen allerdings alle gängigen Zitierstile zur Auswahl, wobei auf eine einheitliche Zitation geachtet werden sollte und alle verwendeten Quellen belegt werden müssen.

Dabei sind nur solche Quellen zitierfähig, die sowohl allgemein als auch dauerhaft zugänglich sind. Sollten Sie unveröffentlichtes Material verwendet haben (z. B. Graue Literatur, Interviews usw.), so sind diese nur eingeschränkt zitierfähig. Solche müssten Sie durch zusätzliche Angaben ergänzen.

2. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Zu den Betriebsgeheimnissen zählt technisches Wissen wie z. B. Erfindungen oder Zeichnungen, aber auch Konstruktionspläne und Herstellungsverfahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen zählen z. B. Informationen zu Kunden, Lieferanten und Aufträgen, aber auch Marktanalysen oder Geschäftsstrategien.

Gesetzesgrundlage für den Schutz von Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, kurz GeschGehG. Bei einer Rechtsverletzung kann der Inhaber der Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse Ansprüche gegenüber demjenigen geltend machen, der die Informationen widerrechtlich veröffentlicht hat.

3. Verwertungsrechte bei Zweitveröffentlichung

Bei einer Erstveröffentlichung des Werkes, z.B. das Publizieren eines Aufsatzes in einer Fachzeitschrift, wird meist in einem (Verlags- oder Lizenzvertrag geregelt, ob oder in welchem Umfang die Verwertungsrechte des*der* Urheber*in für abgetreten werden.

Die Zweitveröffentlichung auf dem studentischen Publikationsportal SAIL untern einer CC-Lizenz-Namensnennung 4.0 ist nur dann uneingeschränkt möglich, wenn bei der Erstveröffentlichung dem Verlag oder einem anderen Rechteinhaber kein ausschließliches, sondern, nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, oder wenn sich der/die Urheber*in das Recht auf parallele Onlineveröffentlichung ausdrücklich vorbehalten hat. Dies ergibt sich aus dem zuvor abgeschlossenen Lizenzvertrag.

Eine Zweitveröffentlichung auf dem studentischen Publikationsportal SAIL ist auch dann möglich, wenn der Verlag bzw. Rechteinhaber der Erstveröffentlichung einer Zweitveröffentlichung unter einer CC-Lizenz-Namensnennung 4.0 ausdrücklich zugestimmt hat.

4. Embargofrist

Die Embargofrist bezeichnet den Zeitraum zwischen Erstveröffentlichung und Zweitveröffentlichung. Nach der Erstveröffentlichung wird in einigen Fällen durch einen Verlag eine Sperr- oder Embargofrist festgelegt, die vertraglich festgehalten wird und die bei einer Zweitveröffentlichung berücksichtigt werden muss.

Sollten in der Veröffentlichung Informationen verwendet werden, die einem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis unterliegen, muss ebenfalls geprüft werden, ob Embargofristen eingehalten werden müssen.

5. Bildrechte

Bei Bildrechten ist zwischen dem Recht am eigenen Bild und dem Urheberrecht an Abbildungen zu unterscheiden. Bei dem Recht am eigenen Bild handelt es sich um eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Grundsätzlich darf jeder selbst entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden und in welcher Form. Fotografiert man jemanden und stellt man die Bilder ohne dessen Wissen oder dessen Zustimmung ins Internet, kann die abgebildete Person unter Umständen Schadensersatz und Unterlassung verlangen, sofern sie auf dem Bild erkennbar ist. Dies gilt auch für Filme, Illustrationen oder sonstige Abbildungen.

Zudem ist es nicht erlaubt, Bilder zu publizieren, die Aufschluss über persönliche Daten geben. Auch dürfen Abbildungen keine urheberrechtlich geschützten Werke von anderen Personen zeigen, sofern kein Bildzitat vorliegt.

Eine andere Frage ist, wem die Nutzungsrechte an der Abbildung selbst zustehen. Grundsätzlich darf nur der*die Urheber*in, also der*die Künstler*in bzw. Fotograf*in seine*ihre Bilder wirtschaftlich und privat nutzen. Er*Sie allein entscheidet mithin über Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Lizenzierung der Bilder.

Bei Publikationen im studentischen Publikationsportal SAIL dürfen deshalb nur Abbildungen verwendet werden, die von den Studierenden selbst erstellt worden sind und keine Rechte anderer Personen verletzen. Zusätzlich darf Bildmaterial verwendet werden, das entweder gemeinfrei ist, unter die Public Domain fällt oder selbst unter einer Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 ursprünglich veröffentlicht worden ist.

6. Bildzitat

Ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Bild ist nur dann zitierfähig, wenn es zuvor bereits mit Zustimmung des Rechteinhabers*in öffentlich publiziert worden ist. Bilder, die bei Vorlesungen, Seminaren oder Vorträgen in Hochschulen erstmals zugänglich gemacht wurden, gelten nicht als veröffentlicht, wenn nur ausgewählte Hochschulangehörige an diesen Veranstaltungen teilnehmen durften. Die Übernahme von Abbildungen aus einer solchen Veranstaltung in die eigene Publikation ist nicht erlaubt. Wenn die Bilder bereits veröffentlicht wurden, wie beispielsweise im Internet oder in Fachaufsätzen, können sie im Rahmen des Zitatrechts unter engen Voraussetzungen verwendet werden.

Das Zitieren eines fremden, urheberrechtlich geschützten Bildes ist nur dann zulässig, wenn ein Zitatzweck vorliegt. Ein Zitatzweck liegt nur dann vor, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der eigenen Publikation und dem zitierten Bild besteht. Dieser Zusammenhang ist dann gegeben, wenn das zitierte Bild:

  • zur Erläuterung des eigenen Inhalts notwendig ist
  • als Beleg dient, um die eigene Sichtweise bzw. den eigenen Standpunkt zu stützen
  • notwendig ist, um sich kritisch mit dem zitierten Bildmaterial auseinanderzusetzen


Kein Zitatzweck liegt vor, wenn das fremde Bild:

  • nur um seiner selbst willen eingefügt wird
  • nur zur Ausschmückung dient
  • eigene Ausführungen ersparen soll


Der zulässige Umfang des Zitats hängt vom Zweck ab, der mit dem Zitat verfolgt wird. Zulässig ist nur das Zitieren in einem sachgerechten und vernünftigen Umfang.

Das Zitat muss mit einer Quellenangabe versehen werden. Die Quellenangabe sollte die Urheberbezeichnung (Vor- und Nachname des Urhebers), und die genaue Fundstelle (z.B. Titel des Buches/der Zeitschrift, Erscheinungsjahr, Seitenzahl und ggf. auch Verlag) umfassen. Sollten die Bilder aus dem Internet stammen, ist neben der Urheberbezeichnung (Vor- und Nachname) auch die URL anzugeben, die direkt zu der Internetseite führt, von der das Bild stammt. Empfehlenswert ist es, auch das Abrufdatum anzugeben.

Zitierte Bilder dürfen nicht verändert werden, lediglich Format- und Größenänderungen sind erlaubt.

Logo HAW